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Gebührenbefreiung oder -ermäßigung für Kindertageseinrichtungen

Gebührenbefreiung oder -ermäßigung für Kindertageseinrichtungen

Besucht Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder) können die dafür anfallenden Elternbeiträge abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise übernommen werden.

Einen Anspruch auf die volle bzw. teilweise Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung durch das Kreisjugendamt Rosenheim haben Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Rosenheim haben und denen die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zuzumuten ist.

Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Kreisjugendamt Rosenheim stellen. In diesem Antrag legen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse dar. Darauf basierend wird Ihr Anspruch auf Förderung geprüft. Dieser Anspruch auf Übernahme der Gebühren für Krippe, Kindergarten oder Hort ist in § 90 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgelegt.

Bitte beachten Sie: Beiträge für Mittagsbetreuungen an Schulen können nicht übernommen werden, da es sich nicht um Einrichtungen im Sinne des Achten Sozialgesetzbuches handelt.

Weitere Informationen, das Antragsformular und Ihre Ansprechpersonen, finden Sie auf unserer Webseite: https://www.landkreis-rosenheim.de/familie/#tab-kindertagesbetreuung.

 Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: kita-beitrag@lra-rosenheim.de.

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