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Verhütungsmittelfonds im Landkreis Rosenheim

Familienplanung und Verhütung sollten nicht an finanziellen Schwierigkeiten scheitern. Der Verhütungsmittelfonds der Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim bietet Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ärztlich verordnete Verhütungsmittel zu erhalten.

 

Wer kann die Kostenübernahme beantragen?

Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die:

·         mindestens 22 Jahre alt sind,

·         ihren Wohnsitz im Landkreis Rosenheim haben,

·         staatliche Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder sich in einer finanziellen und sozialen Notlage befinden.

 

Auch Personen mit geringem Einkommen, die keine staatlichen Leistungen erhalten, können sich beraten lassen. Die Beratungsstellen prüfen individuell, ob eine Unterstützung möglich ist.

 

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Wer eine Kostenübernahme beantragen möchte, vereinbart zunächst einen Termin bei einer der teilnehmenden Beratungsstellen. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird die finanzielle Situation geprüft und gemeinsam geklärt, ob eine Förderung möglich ist.

 

Für den Beratungstermin sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

·         Personalausweis oder Meldebestätigung

·         Einkommensnachweise oder aktuelle Leistungsbescheide

·         Mietvertrag

·         Falls vorhanden: Nachweise über besondere finanzielle Belastungen oder Schulden

·         Falls vorhanden: Rezept oder Kostenvoranschlag für das gewünschte Verhütungsmittel beziehungsweise eine Sterilisation oder Vasektomie

 

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Antragstellende eine Bescheinigung über die Kostenübernahme. Je nach Leistung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arztpraxis und Beratungsstelle oder eine Erstattung nach Vorlage der Quittung.

 

Wichtig: Die Kostenübernahme muss unbedingt vor dem Kauf des Verhütungsmittels oder der Durchführung eines medizinischen Eingriffs bewilligt werden!

 

Die Kostenübernahme ist eine freiwillige Leistung der Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim. Es besteht kein Rechtsanspruch!

 

 

 

Wo gibt es Beratung und Unterstützung?

Für Fragen und die Antragstellung stehen zwei Beratungsstellen in Rosenheim zur Verfügung:

 

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Staatliches Gesundheitsamt

Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim

Tel: 08031 / 392 - 62 05

E-Mail: schwangerschaftsberatung@lra-rosenheim.de

 

Donum Vitae in Bayern e.V.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Aventinstr. 2, 83022 Rosenheim

Tel: 08031 / 40 05 75

E-Mail: mailto:rosenheim@donum-vitae-bayern.de