App Logo

Jugendhilfe im Strafverfahren

Hilfe bei Straffälligkeit

Übersichtskarte

Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Beschreibung:

Die Sozialpädagogen/innen der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten und beraten jugendliche und heranwachsende Straftäter und deren Eltern im gesamten Verfahren bis hin zur Hauptverhandlung und sind auch noch nach Abschluss des Verfahrens für eventuell auftretende Probleme und Fragen Ansprechpartner (z.B. berufsfördernde Vermittlung und Kontakte zu Beratungsstellen).

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein Bild der familiären und persönlichen Entwicklung sowie der momentanen Situation des/der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zu vermitteln.

Wenn nötig, leitet die Jugendhilfe im Strafverfahren bereits vor der Hauptverhandlung erzieherische Maßnahmen und Hilfen ein. Im Rahmen der Hauptverhandlung schlagen die Sozialpädagogen/innen unter Berücksichtigung der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte die zu ergreifenden Maßnahmen vor. Vom Gericht ausgesprochene Weisungen und Auflagen (z. B. das Ableisten von Sozialstunden) werden überwacht.

Die örtlichen Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendamtes.

Die Kolleginnen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Sollten die Mitarbeitenden telefonisch nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte in dringenden Fällen die Servicestelle unter 08031 392-240 00.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.