Verhütungsmittel können eine finanzielle Belastung darstellen. Deshalb unterstützt die Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung ärztlich verordneter Verhütungsmittel.
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Frauen und Männer ab 22 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Rosenheim, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Interessierte können einen Beratungstermin bei einer der teilnehmenden Beratungsstellen vereinbaren. Dort wird geprüft, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Wichtig: Die Bewilligung muss unbedingt vor dem Kauf des Verhütungsmittels bzw. vor einem medizinischen Eingriff erfolgen.
Die Kostenübernahme ist eine freiwillige Leistung der Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim.
Es besteht kein Rechtsanspruch!
Hier erhalten Sie Beratung und Unterstützung:
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Staatliches Gesundheitsamt
Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Tel: 08031 / 392 - 62 05
E-Mail: schwangerschaftsberatung@lra-rosenheim.de
Donum Vitae Rosenheim
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Aventinstr. 2, 83022 Rosenheim
Tel: 08031 / 40 05 75
E-Mail: rosenheim@donum-vitae-bayern.de